Reglement 12h-
Rennen 2009
Metallfahrwerke
1. Karosserie:
1.1. Ausführung
Es sind Karosserien von offen und geschlossenen Sportwagen GT Fahrzeugen der
Rennläufe ab dem Jahr 1995 zugelassen. Über die Zulassung von anderen Fahrzeugen
wird vor Ort mit den Rennleitern entschieden. Die Karosserie muss ein Fahrzeug
nachbilden, welches in einem Rennen gefahren ist. Rallyfahrzeuge sind nicht
zugelassen. Um bei Nacht zu fahren muss Licht eingebaut sein.Es wird eine 2
Ersatz Karosserie zugelassen, welche aber auch mit Licht ausgestattet sein muss
1.2. Beschaffenheit:
Die Karosserien müssen aus Kunststoff/Resine bestehen, Lexankarosserien sind
nicht zugelassen. Der Maßstab beträgt 1/32. Die Karosse darf nur ausgeschliffen
um werden das Fahrwerk einzupassen. Ein Ausschleifen zur Gewichtsreduzierung ist
nicht zulässig. Die Radkästen dürfen für den Freilauf der Räder leicht
ausgeschliffen werden.
1.3. Dekoration und Innenausstattung:
Fahrereinsätze sollten im Fahrzeug angebracht sein. Diese dürfen aus Lexan
bestehen und müssen eine Fahrerfigur mit Helm nachbilden. Die Einsätze dürfen
aus Lexan oder Pappe gefertigt sein. Eigenlackierung ist möglich, es ist aber
eine vorbildgerechte Farbgebung und Beschriftung erwünscht. Scheiben müssen
klar, bzw. getönte Scheiben transparent sein.
1.4. Karosseriehersteller:
Als Empfehlung kann hier Revell-Easy Kit gegeben werden. Es dürfen aber auch
Hersteller wie Scalextric, SCX, Fly, Hornby, Ninco, und ähnliche verwendet
werden.
2. Fahrwerk:
Es sind alle 1:32er Metallfahrwerke zugelassen. zb. Schöler , Plafit usw.,
Eigenbaufahrwerke sind ebenfalls zugelassen. Die Chassisplatte muss aus Metall
bestehen. Fahrwerksteile wie Motorhalter, Leitkielhalter, Leitkiel, dürfen aus
Kunststoff/andere Materialien gefertigt sein. Das Fahrwerk darf mit Kugellagern
ausgestattet sein.
3.Motor:
Fox 2 Motoren werden am Renntag um 15.30 zugelost.
4.Reifen und Felgen:
4.1. Reifen:
Vorder- und Hinterreifen müssen als Reifen erkennbar sein. O-Ringe als
Vorderreifen sind zugelassen. Die Vorderreifen dürfen mit Lack oder Klebstoff
versiegelt werden und sind im Material frei wählbar. Die Hinterreifen müssen GP
Speedtires aus Vollgummi sein. Silikon oder Moosgummireifen sind nicht
zugelassen. Der maximale Durchmesser der Reifen samt Felge darf 23 Millimeter
nicht überschreiten. Die maximale Breite der Hinterreifen ist auf 10 mm
begrenzt.
Alle vier Reifen müssen auf der gesamten Breite Fahrbahnkontakt besitzen und
frei drehbar sein.
4.2. Felgen:
Die Felgen sind frei wählbar sollten aber vorbildgerecht ausgestattet sein.
Verlorene Radeinsätze müssen während des Rennens nicht neu angebracht werden.
5. Getriebe:
Unter den handelsüblichen Komponenten ist die Übersetzung frei wählbar. Es
dürfen Sidewinder, Anglewinder und Inliner Antriebe benutzt werden.
6.Gewicht:
Für die Fahrzeuge ist ein Mindestgewicht von 120 Gramm vorgeschrieben. Dieses
Gewicht muss vor dem Rennstart mit allen Teilen gegeben sein. Angebrachte
Zusatzgewichte dürfen auf keinen Fall während des Rennens entfernt werden und
müssen bei Verlust unverzüglich ersetzt werden. Die Platzierung der
Trimmgewichte ist innerhalb der Karosserie frei wählbar.
Gewichtsunterschreitungen führen zu Rundenabzug nach dem Rennen. Pro
angefangenes Gramm Unterschied werden 10 Runden abgezogen.
7. Abmessungen:
7.1. Fahrzeug:
Die Abmessungen müssen der Karosserie und dem Originalfahrzeug entsprechen,
Fahrwerksteile müssen vollständig abgedeckt sein. Die Vorderachse und
Hinterachse muss samt Reifen und Felgen in der Draufsicht verdeckt sein.
Um das Erscheinungsbild des Fahrzeugs nicht zu verändern wird die Maximalbreite
an der Hinterachse auf die Karosse begrenzt. Die Karosserie darf zu diesem Zweck
nicht verbreitert werden.
7.2. Bodenfreiheit:
Eine Bodenfreiheit von 1 mm muss vor Rennbeginn gegeben sein und darf auch
während der Läufe nicht unterschritten werden um Kurzschlüsse zu verhindern und
das Schienenmaterial zu schonen. Pro 1/10 mm Unterschreitung werden 10 Runden
abgezogen.
8.Hilfsmittel:
Das Anbringen von Zusatzspoilern (außer den zur Karosserie zugehörigen) an die
Karosserie ist verboten. Es sei denn diese Spoiler verhindern ein Zerstören der
Karosse bei Unfällen und verunstalten das Erscheinungsbild des Fahrzeugs nicht.
Der Einsatz von Reifenhaftmitteln oder Lösungsmitteln, die klebrige Rückstände
auf der Fahrbahn oder den Reifen hinterlassen ist verboten. Magnete, welche eine
Magnetwirkung zur Fahrbahn herstellen, sind nicht zugelassen.
9. Fahrwerksfederung
Fahrwerksfederungen sind zugelassen. Der Einsatz von gegenpoligen Magneten, der
Firma Slot.it, zur Fahrwerksfederung ist zulässig soweit diese keine
Magnetwirkung zur Fahrbahn herstellt. Federungen mittels Zug- oder Druckfedern
sind ebenfalls zugelassen.
10. Handregler:
Nur serienmäßige Geschwindigkeitsregler mit einem feststehenden Regelwiderstand
und aus Großserienfertigung sind zulässig. Der Anschluss eines Reglers an die
Bahn erfolgt mittels 4mm Bananenstecker nach USRA-Code: Weiß = Vollgas, Schwarz
= Regelung, Rot = Bremse. Elektronische Regler welche die Spannung der Bahn
nicht erhöhen sind ebenfalls zugelassen. Der Einsatz von PWM Reglern ist
ebenfalls erlaubt.
11. Stromversorgung:
a. Die Stromversorgung erfolgt über ein oder ggf. mehrere Labornetzteile.
b. Die Betriebsspannung wird vor Ort von dem Veranstalter festgelegt.
12. Regelverstöße:
Nach dem Rennen erfolgt eine weitere technische Abnahme und eventuelle
Regelverstöße werden durch die anwesenden Rennleiter mit Rundenabzug bestraft.
12. Sonstiges:
Es darf nur ein Fahrzeug pro Team im Einsatz sein. Defekte müssen während der
Läufe unter Aufsicht der Rennleitung an der Zeitnahme behoben werden. Es dürfen
jegliche Teile ausgetauscht werden jedoch nur in Einzelteilen. Als Ausnahme
werden hier Reifen mit Felge, Leitkiel mit Schleifer und Motor mit Kabeln
genannt. Der Einsatz eines T-Cars ist unzulässig.
Es darf kein kompletter Motorhalter mit vorbereitetem Motor als Ersatzteil
bereit gelegt werden.
13. Parc Fermee
Ab Beginn der technischen Abnahme besteht Parc Fermee, die Fahrzeuge dürfen nur
Unter Aufsicht der Rennleitung repariert oder in regelkonformen Zustand versetzt
werden. Die Arbeiten am Fahrzeug haben in der Boxengasse zu erfolgen. Bei
größeren Schäden entscheidet der Rennleiter des Veranstalters darüber ob das
Fahrzeug unter Aufsicht in der Schrauberecke repariert werden darf.
Im Übrigen gilt, alles was nicht erlaubt ist, gilt als verboten. Über strittige
Punkte müssen sich die Rennleiter vor Ort einig werden und ggf. eine
Nachreglementierung bestimmen. Als Rennleiter fungieren von jeder
Renngemeinschaft 2 Personen .