Reglement 12h-

Rennen 2009


Metallfahrwerke

1. Karosserie:
1.1. Ausführung
Es sind Karosserien von offen und geschlossenen Sportwagen GT Fahrzeugen der Rennläufe ab dem Jahr 1995 zugelassen. Über die Zulassung von anderen Fahrzeugen wird vor Ort mit den Rennleitern entschieden. Die Karosserie muss ein Fahrzeug nachbilden, welches in einem Rennen gefahren ist. Rallyfahrzeuge sind nicht zugelassen. Um bei Nacht zu fahren muss Licht eingebaut sein.Es wird eine  2 Ersatz Karosserie zugelassen, welche aber auch mit Licht ausgestattet sein muss


1.2. Beschaffenheit:
Die Karosserien müssen aus Kunststoff/Resine bestehen, Lexankarosserien sind nicht zugelassen. Der Maßstab beträgt 1/32. Die Karosse darf nur ausgeschliffen um werden das Fahrwerk einzupassen. Ein Ausschleifen zur Gewichtsreduzierung ist nicht zulässig. Die Radkästen dürfen für den Freilauf der Räder leicht ausgeschliffen werden.

1.3. Dekoration und Innenausstattung:
Fahrereinsätze sollten im Fahrzeug angebracht sein. Diese dürfen aus Lexan bestehen und müssen eine Fahrerfigur mit Helm nachbilden. Die Einsätze dürfen aus Lexan oder Pappe gefertigt sein. Eigenlackierung ist möglich, es ist aber eine vorbildgerechte Farbgebung und Beschriftung erwünscht. Scheiben müssen klar, bzw. getönte Scheiben transparent sein.

1.4. Karosseriehersteller:
Als Empfehlung kann hier Revell-Easy Kit gegeben werden. Es dürfen aber auch Hersteller wie Scalextric, SCX, Fly, Hornby, Ninco, und ähnliche verwendet werden.

2. Fahrwerk:
Es sind alle 1:32er Metallfahrwerke zugelassen. zb. Schöler , Plafit usw., Eigenbaufahrwerke sind ebenfalls zugelassen. Die Chassisplatte muss aus Metall bestehen. Fahrwerksteile wie Motorhalter, Leitkielhalter, Leitkiel, dürfen aus Kunststoff/andere Materialien gefertigt sein. Das Fahrwerk darf mit Kugellagern ausgestattet sein.

3.Motor:
Fox 2 Motoren werden am Renntag um 15.30 zugelost.

4.Reifen und Felgen:
4.1. Reifen:
Vorder- und Hinterreifen müssen als Reifen erkennbar sein. O-Ringe als Vorderreifen sind zugelassen. Die Vorderreifen dürfen mit Lack oder Klebstoff versiegelt werden und sind im Material frei wählbar. Die Hinterreifen müssen GP Speedtires aus Vollgummi sein. Silikon oder Moosgummireifen sind nicht zugelassen. Der maximale Durchmesser der Reifen samt Felge darf 23 Millimeter nicht überschreiten. Die maximale Breite der Hinterreifen ist auf 10 mm begrenzt.
Alle vier Reifen müssen auf der gesamten Breite Fahrbahnkontakt besitzen und frei drehbar sein.


4.2. Felgen:
Die Felgen sind frei wählbar sollten aber vorbildgerecht ausgestattet sein. Verlorene Radeinsätze müssen während des Rennens nicht neu angebracht werden.



5. Getriebe:
Unter den handelsüblichen Komponenten ist die Übersetzung frei wählbar. Es dürfen Sidewinder, Anglewinder und Inliner Antriebe benutzt werden.

6.Gewicht:
Für die Fahrzeuge ist ein Mindestgewicht von 120 Gramm vorgeschrieben. Dieses Gewicht muss vor dem Rennstart mit allen Teilen gegeben sein. Angebrachte Zusatzgewichte dürfen auf keinen Fall während des Rennens entfernt werden und müssen bei Verlust unverzüglich ersetzt werden. Die Platzierung der Trimmgewichte ist innerhalb der Karosserie frei wählbar.
Gewichtsunterschreitungen führen zu Rundenabzug nach dem Rennen. Pro angefangenes Gramm Unterschied werden 10 Runden abgezogen.

7. Abmessungen:
7.1. Fahrzeug:
Die Abmessungen müssen der Karosserie und dem Originalfahrzeug entsprechen, Fahrwerksteile müssen vollständig abgedeckt sein. Die Vorderachse und Hinterachse muss samt Reifen und Felgen in der Draufsicht verdeckt sein.
Um das Erscheinungsbild des Fahrzeugs nicht zu verändern wird die Maximalbreite an der Hinterachse auf die Karosse begrenzt. Die Karosserie darf zu diesem Zweck nicht verbreitert werden.

7.2. Bodenfreiheit:
Eine Bodenfreiheit von 1 mm muss vor Rennbeginn gegeben sein und darf auch während der Läufe nicht unterschritten werden um Kurzschlüsse zu verhindern und das Schienenmaterial zu schonen. Pro 1/10 mm Unterschreitung werden 10 Runden abgezogen.

8.Hilfsmittel:
Das Anbringen von Zusatzspoilern (außer den zur Karosserie zugehörigen) an die Karosserie ist verboten. Es sei denn diese Spoiler verhindern ein Zerstören der Karosse bei Unfällen und verunstalten das Erscheinungsbild des Fahrzeugs nicht. Der Einsatz von Reifenhaftmitteln oder Lösungsmitteln, die klebrige Rückstände auf der Fahrbahn oder den Reifen hinterlassen ist verboten. Magnete, welche eine Magnetwirkung zur Fahrbahn herstellen, sind nicht zugelassen.

9. Fahrwerksfederung
Fahrwerksfederungen sind zugelassen. Der Einsatz von gegenpoligen Magneten, der Firma Slot.it, zur Fahrwerksfederung ist zulässig soweit diese keine Magnetwirkung zur Fahrbahn herstellt. Federungen mittels Zug- oder Druckfedern sind ebenfalls zugelassen.

10. Handregler:
Nur serienmäßige Geschwindigkeitsregler mit einem feststehenden Regelwiderstand und aus Großserienfertigung sind zulässig. Der Anschluss eines Reglers an die Bahn erfolgt mittels 4mm Bananenstecker nach USRA-Code: Weiß = Vollgas, Schwarz = Regelung, Rot = Bremse. Elektronische Regler welche die Spannung der Bahn nicht erhöhen sind ebenfalls zugelassen. Der Einsatz von PWM Reglern ist ebenfalls erlaubt.

11. Stromversorgung:
a. Die Stromversorgung erfolgt über ein oder ggf. mehrere Labornetzteile.

b. Die Betriebsspannung wird vor Ort von dem Veranstalter festgelegt.

12. Regelverstöße:
Nach dem Rennen erfolgt eine weitere technische Abnahme und eventuelle Regelverstöße werden durch die anwesenden Rennleiter mit Rundenabzug bestraft.


12. Sonstiges:
Es darf nur ein Fahrzeug pro Team im Einsatz sein. Defekte müssen während der Läufe unter Aufsicht der Rennleitung an der Zeitnahme behoben werden. Es dürfen jegliche Teile ausgetauscht werden jedoch nur in Einzelteilen. Als Ausnahme werden hier Reifen mit Felge, Leitkiel mit Schleifer und Motor mit Kabeln genannt. Der Einsatz eines T-Cars ist unzulässig.
Es darf kein kompletter Motorhalter mit vorbereitetem Motor als Ersatzteil bereit gelegt werden.

13. Parc Fermee

Ab Beginn der technischen Abnahme besteht Parc Fermee, die Fahrzeuge dürfen nur Unter Aufsicht der Rennleitung repariert oder in regelkonformen Zustand versetzt werden. Die Arbeiten am Fahrzeug haben in der Boxengasse zu erfolgen. Bei größeren Schäden entscheidet der Rennleiter des Veranstalters darüber ob das Fahrzeug unter Aufsicht in der Schrauberecke repariert werden darf.

Im Übrigen gilt, alles was nicht erlaubt ist, gilt als verboten. Über strittige Punkte müssen sich die Rennleiter vor Ort einig werden und ggf. eine Nachreglementierung bestimmen. Als Rennleiter fungieren von jeder Renngemeinschaft 2 Personen .